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Datenschutz-Kompass: Ihre Fristen für rechtssichere Datenaufbewahrung

DATUM

19 März 2026

ORT

Online

Es herrscht oft Unsicherheit, welche Daten bzw. Unterlagen wie lange aufzubewahren sind. Im Internet kursieren vielen Listen, die oft veraltet sind oder Lücken aufweisen, gerade für die Bedürfnisse der Arbeit in sozialen und medizinischen Einrichtungen. Im Seminar wird verständlich erklärt, wie man eine konkrete Aufbewahrungsfrist selbst bestimmen kann. Anhand praktischer Beispiele aus dem Alltag sozialer Organisationen wird die Vorgehensweise demonstriert. Dabei werden landesrechtliche Regelungen in Thüringen und generell die gesetzlichen Neuerungen der letzten Jahre berücksichtigt.

 

Termin:

19.03.2026
10:00 – 12:00 Uhr

 

Ziel/Inhalte

  • Aufbewahrung von Klienten- und Patientenakten
  • Personalwesen, auch Freiwilligendienstleistende
  • Vereinsmitglieder und ehrenamtlich Mitwirkende
  • automatisierte, nicht sichtbare Verarbeitungen
  • gesetzliche Rechenschaftspflicht und Löschkonzept

 

Zielgruppe:

Interne Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Verantwortliche, Geschäftsführende und Mitarbeitende, die mit den Aufgaben des Datenschutzes betraut sind, Interessierte
Externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister können nicht teilnehmen.

Datenschutzbeauftragte sind verpflichtet, sich jährlich im Umfang von ca. zwei Tagen fortzubilden, um ihre Fachkunde zu erhalten.

Der Kurs ist nicht geeignet für Organisationen, in denen statt des weltlichen Datenschutzrechts (z.B. DSGVO, BDSG) ein kirchliches Datenschutzrecht gilt (z.B. KDG, DSG-EKD).

 

Teilnahmegebühr:

Kosten für Mitgliedsorganisationen 145,00 €
Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen 185,00 €

 

Referent:

Portrait

Franz Philippe Bachmann

 

 

Details

Datum:
19 März 2026
Uhrzeit:
10:00 - 12:00
Kategorie:

Referent

Franz Philippe Bachmann M.A.

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