
In Bereichen wie Pflege, Hospizarbeit oder Drogenhilfe gehört es zum Alltag, dass Klient*innen versterben. Auch Mitarbeitende, Vereinsmitglieder oder Ehrenamtliche können betroffen sein. Meistens werden ihre Akten dann geschlossen, gespeichert oder später gelöscht.
Doch manchmal fragen Angehörige oder Erben nach Informationen. Auch Polizei oder Staatsanwaltschaft können Einsicht verlangen. In anderen Fällen möchte die Organisation selbst noch etwas mit den Daten tun – zum Beispiel für die Öffentlichkeitsarbeit oder zur Aufarbeitung der Vergangenheit.
Das Seminar zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, welche Probleme dabei auftreten können. Es erklärt, wann und wie Daten verstorbener Personen weiterverwendet werden dürfen – und was rechtlich dabei zu beachten ist.
Online, Zoom Meeting
interne Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, IT-Verantwortliche, Geschäftsführende und Mitarbeitende, die mit den Aufgaben des Datenschutzes betraut sind, Interessierte
Externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister können nicht teilnehmen.
Franz Philippe Bachmann M.A.
Kosten für Mitgliedsorganisationen: 145,00 €
Kosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen: 185,00 €