Jede Organisation mit hauptamtlichem Personal muss über den gesamten Lebenszyklus eines Beschäftigungsverhältnisses personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verarbeiten: von der Bewerbung, über die Probezeit und eigentliche Beschäftigung, bis hin zur Verabschiedung durch Auslaufen der Befristung, Kündigung oder Ruhestand. Die Datenverarbeitung ist weitgehend durch zahlreiche Vorschriften und eine umfangreiche Rechtsprechung geregelt. Das Seminar vermittelt die erfahrungsgemäß in der Praxis wichtigen Aspekte des Datenschutzes, um Datenpannen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Der Beschäftigtendatenschutz bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Datenschutz und ist umfassend rechtlich reguliert. In der Praxis zeigen sich häufig dieselben Fallstricke, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Organisation als Arbeitgeberin, Arbeiternehmer*innen und ggf. Betriebsrat führen können. Wenn der Arbeitgeber die Rechte der Beschäftigten achtet, dann vermeidet er unnötige Konflikte und Schaden für die Organisation.
Neben gewöhnlichen Geschäftsvorfällen bei der Bearbeitung von Personalvorgängen gibt es auch Sonderfälle, bei denen zudem häufig sensible Daten verarbeitet werden: zum Beispiel arbeitsmedizinische Vorsorge, Abmahnungen, Arbeitsunfälle, Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements, Arbeitszeitbetrug, Untersuchung von Vorgängen im Rahmen des Schutzkonzepts, Hinweise auf Fehlverhalten, interne Ermittlungen, Beweismittel im Kündigungsschutzverfahren, Anstellungsbetrug, Fotografien und Filmaufnahmen.
Das Seminar zeigt anhand von konkreten Fallbeispielen aus dem Lebenszyklus eines Beschäftigungsverhältnisses mit seinen verschiedenen Abzweigungen, worauf jeweils aus Sicht des Datenschutzes zu achten ist.
Hinweis: Diese Veranstaltung wurde speziell für interne Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sowie für Fach- und Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen entwickelt. Sie ist daher nicht für externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister geeignet.
keine
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal unserer Seminare sind die begrenzten Gruppengrößen. Dieses Seminar wird in der Regel mit 8 bis 16 Teilnehmer*innen durchgeführt.
(gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit)
Bundesweit:
Vereinigte Lohnsteuerhilfe – Fortbildung steuerlich absetzen
Bundesländer:
Bremen und Bremerhaven – Weiterbildungsförderung für Privatpersonen
https://www.bremen.de/wirtschaft/fort-und-weiterbildung
Hamburg – Weiterbildungsbonus PLUS
https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/foerderung/hamburger-modell.html#_
Mecklenburg-Vorpommern – Bildungsschecks für Beschäftigte in Unternehmen
https://www.weiterbildung-mv.de/bildungsschecks-unternehmen-mv.php
Schleswig-Holstein – Weiterbildungsbonus für Angestellte, Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Azubis
https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-c4-weiterbildungsbonus/
Thüringen – Weiterbildungsscheck für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/?s=gfaw_esf_aktuell&pid=14&fid=29#informationen
Online
Weitere Hinweise bezüglich Zugang erhalten Sie nach Anmeldung im Vorfeld des Veranstaltungsbeginns.