Am 23. Oktober 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2019/1937, die sogenannte Hinweisgeberschutz- oder Whistleblower-Richtlinie, verabschiedet. Diese hat das Ziel, Personen, die innerhalb eines Unternehmens Verstöße gegen Gesetze feststellen und melden, vor Repressalien und arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Unter Repressalien sind dabei direkte oder indirekte Nachteile im beruflichen Kontext zu verstehen, die sich auf die meldende Person nachteilig auswirken könnten.
Beschreibung:
Wie Unternehmen und Organisationen mit mindestens 50 Mitarbeitern*innen den gesetzlichen Anforderungen nach einem Hinweisgeberkanal gerecht werden, erfahren Sie in dieser Fortbildung. Sie vermittelt vermittelt das rechtliche und organisatorische Fachwissen, das Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinator*innen für ihre Tätigkeit benötigen. Es ist speziell für die Tätigkeit in sozialen Einrichtungen und besonders praxisnah gestaltet. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer*innen einen Fachkundenachweis.
Die Fortbildung umfasst zwei Präsenztage, sieben Online-Seminare à zwei Stunden und Selbstlernphasen.
Inhalt:
a. Aktueller Gesetzesstand
b. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich der Verordnung
c. Welche Unternehmenspflichten ergeben sich für eine Organisation?
d. Was ist ein*e Hinweisgeberschutzbeauftragte*r und welche Stellung hat diese*r?
e. Vor- und Nachteile interner und externer Lösungswege
f. Verankerung eines Hinweisgeberschutz-Systems in der Organisation:
· Arbeitsrecht
· Betriebsverfassungsrecht
· Datenschutzrecht
· Verzahnung mit bestehenden Management-Systemen
· Weitere Schnittstellen
Ziel:
In Seminar machen wir Sie mit den Grundlagen des neuen Rechts vertraut und befähigen Sie, die konkreten Anforderungen in Ihrer Organisation umzusetzen.
Zielgruppe:
Alle Interessierten und insbesondere Mitarbeiter*innen, die sich auf ihre zukünftige Rolle der*des Hinweisgeberschutzbeauftragten innerhalb ihrer Organisation vorbereiten möchten.
Format:
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal unserer Seminare sind die begrenzten Gruppengrößen. Dieses Seminar wird in der Regel mit 8 bis 20 Teilnehmer*innen durchgeführt.
Infos über den Dozenten:
Das Seminar wird vom Experten Annsar Ahmed (LL.M.) gehalten.
Annsar Ahmed (LL.M.) ist Diplom-Informationsjurist, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter des Bereichs Datenschutz, Risiko und Compliance der Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen Antworten zu Ihren individuellen Anliegen, zu Seminaren und Weiterbildungen, Inhouse-Schulungen oder unseren Angeboten für Führungskräfte und Mitglieder der Geschäftsführung.
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