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SUMMARY:Schulung "KI & Recht"
DESCRIPTION:Schulung gemäß Art. 4 KI-Verordnung\nIn dem 60- bis 90-minütigen Online-Kurs lernen Sie die wichtigsten Grundlagen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in gemeinnützigen Organisationen. \nInteraktive Übungen helfen Ihnen\, das Gelernte zu festigen. Nach Abschluss aller Module und eines Abschlusstests erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.\n  \nInhalte:\nI. Einführung in die Kl \n\nDie geschichtliche Entwicklung der Kl\nArten von Kl und ihre Anwendungsgebiete\nFunktionsweise generativer KI\n\nII. Kl und Recht \n\nKI-Verordnung (KI-VO): Anwendungsbereich\, Risikokategorien\, Pflichten und Sanktionen\nKl und Datenschutz: Grundsätze\, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen für den Arbeitsalltag\nKI & Urheberrecht: Schutz für generierte Inhalte\, rechtliche Aspekte\, Kennzeichnungspflichten\n\nIII. Chancen und Risiken von Kl im Arbeitsalltag gemeinnütziger Organisationen \n\nChancen: Von Ressourceneffizienz über Fundraising und Fördermittel hin zu Wissenstransfer\nRisiken: Ethische Verantwortung\, Wahrheits- und Qualitätsprobleme\n\nIV. Praxisbeispiele aus dem Dritten Sektor \n  \nWarum überhaupt einen Kurs buchen?\nIm August 2024 ist die EU KI-Verordnung (KI-VO) in Kraft getreten und seit Februar 2025 sind auch Vereine\, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen\, die KI-Systeme einsetzen\, verpflichtet\, ihre Beschäftigten gem. Art. 4 KI-VO zu schulen. \nDie Lösung: Unser interaktiver E‑Learning-Kurs führt Sie Schritt für Schritt zu rechtssicherem und effektivem KI-Einsatz: \n\nAnschaulich: Erklärvideos und Praxisbeispiele machen komplexe Inhalte leicht verständlich.\nFlexibel: Lernen Sie jederzeit und überall – mit der Möglichkeit\, den Kurs jederzeit zu pausieren.\nSicher: Minimieren Sie rechtliche Risiken und stärken Sie Ihre Organisation.\n\nÜberzeugen Sie sich selbst und erhalten Sie einen Einblick von der Schulung in diesem Video. \n  \n \n  \nSo läuft die Schulung ab:\n \nSie erhalten direkt nach der Anmeldung eine E-Mail mit einem oder mehreren Einschreibeschlüsseln\, so dass Sie sofort mit der Schulung starten können. Der Abschlusstest kann beliebig oft wiederholt werden – es gibt kein „Durchfallen“. Sie können die Schulung jederzeit zwischenspeichern und später an der Stelle weitermachen. \n   \nUnsere Konditionen und Möglichkeiten\n\n49 € pro Teilnehmer/in (bis zu 25 Teilnehmer/innen) \nAb 26 Teilnehmer/innen bitten wir um Kontaktaufnahme und gewähren Preisnachlässe. \nVerbänden bieten wir den Abschluss von Rahmenverträgen zugunsten von Mitgliedern mit speziellen Konditionen an. \nSie möchten unsere Schulung vertreiben und Ihren Kunden/innen anbieten? Dann werden Sie einer unserer Kooperationspartner. \nSie wünschen maßgeschneiderte Inhalte für Ihre Organisation? Wir entwickeln auch Schulungen\, die inhaltlich und didaktisch genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. \n  \nNehmen Sie gerne Kontakt auf: info@kanzlei-leu.de. \nIhr Team der Kanzlei LEU
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SUMMARY:Spotlight Datenschutz
DESCRIPTION:In dieser DigiSeminar-Reihe erhalten Sie Einblick in unterschiedliche Datenschutzthemen. Kurzweilig und praxisnah geht unser Datenschutz-Experte Franz Philippe Bachmann unter anderem auf die folgenden Inhalte ein: das Recht auf Auskunft\, Datenschutz im Betriebsrat und berufliche Schweigepflichten neben dem Datenschutz. Die Reihe wurde speziell für interne Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sowie für Fach- und Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen entwickelt. Sie ist daher nicht für externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister geeignet. \n  \nTermine:\nDie Seminare finden jeweils von 10 Uhr bis 12 Uhr statt und sind unter den folgenden Links einzeln buchbar. \n\n04. Dezember 2025: DigiSeminar: Bild-\, Video- und Ton-Aufnahmen – Datenschutz und Persönlichkeitsrechte\n27. Januar 2026: DigiSeminar: Aufbewahrungsfristen und Löschkonzept\n10. März 2026: DigiSeminar: Berufliche Schweigepflichten neben dem Datenschutz \n5. Mai 2026: DigiSeminar: Datenschutz im Personalwesen\n24. September 2026: DigiSeminar: Besonderheiten des Datenschutzes bei Kindern und Jugendlichen (Ausnahmsweise von 14 Uhr bis 16 Uhr!)\n\nHinweis: Diese Veranstaltungsreihe wurde speziell für interne Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sowie für Fach- und Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen entwickelt. Sie ist daher nicht für externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister geeignet. Im Fokus des Seminars steht der weltliche Datenschutz. Dieser gilt nicht für kirchliche Organisationen. Selbstverständlich können auch Mitarbeiter*innen kirchlicher Organisationen teilnehmen\, müssten im konkreten Fall jedoch prüfen\, ob die im Seminar referierte Gesetzeslage auch für sie gilt. \n  \nRezension:\nDer Dozent hat das doch eher trockene Thema sehr kurzweilig und klar und auch für Laien verständlich vorgetragen. Ich habe sehr viel aus dem Seminar mitgenommen.“ …sagte ein*e Teilnehmer*in \n  \nReferent:\n \nFranz Philippe Bachmann M.A. \n  \nPreis:\n150\,00 € Einzelseminar Mitglieder Süd-Bundesländer\,\n160\,00 € Einzelseminar Mitglieder andere Bundesländer\,\nsonst 170\,00 € \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Datenschutz im Todesfall
DESCRIPTION:In Bereichen wie Pflege\, Hospizarbeit oder Drogenhilfe gehört es zum Alltag\, dass Klient*innen versterben. Auch Mitarbeitende\, Vereinsmitglieder oder Ehrenamtliche können betroffen sein. Meistens werden ihre Akten dann geschlossen\, gespeichert oder später gelöscht. \nDoch manchmal fragen Angehörige oder Erben nach Informationen. Auch Polizei oder Staatsanwaltschaft können Einsicht verlangen. In anderen Fällen möchte die Organisation selbst noch etwas mit den Daten tun – zum Beispiel für die Öffentlichkeitsarbeit oder zur Aufarbeitung der Vergangenheit. \nDas Seminar zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis\, welche Probleme dabei auftreten können. Es erklärt\, wann und wie Daten verstorbener Personen weiterverwendet werden dürfen – und was rechtlich dabei zu beachten ist. \n  \nTermin:\nDonnerstag\, 28.05.2026\n\nOrt:\nOnline\, Zoom Meeting \n  \nInhalt:\n\nrelevante rechtliche Aspekte des Todes\nanhaltender Schutzbedarf für die Daten von Verstorbenen\npostmortales Persönlichkeitsrecht neben dem Datenschutz\nRechtsgrundlagen für Verarbeitung der Daten nach dem Tod\nBesonderheiten der Datenübermittlung im Strafverfahren\n\n  \nBitte beachten Sie: Das Seminar behandelt den Tod von Menschen und auch dessen mögliche Ursachen\, wenn das für die rechtliche Bewertung von Bedeutung ist. Weiterhin kann die Sprache auf Gewalt\, einschließlich sexualisierter Gewalt\, kommen. Da die Betrachtung im Seminar nüchtern unter rechtlichen Gesichtspunkten erfolgt\, können die Inhalte und deren Darstellung für Personen\, die aktuell unter traumatischen Erlebnissen leiden oder anderweitig psychisch belastet sind\, verstörend wirken und dadurch akut negative Erinnerungen und Gefühle auslösen.\n  \nZielgruppe:\ninterne Datenschutzbeauftragte\, Datenschutzkoordinatoren\, IT-Verantwortliche\, Geschäftsführende und Mitarbeitende\, die mit den Aufgaben des Datenschutzes betraut sind\, Interessierte\nExterne Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister können nicht teilnehmen. \n  \nReferent:\n \nFranz Philippe Bachmann M.A. \n  \nPreis:\nKosten für Mitgliedsorganisationen: 145\,00 € \nKosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen: 185\,00 € \n  \n  \nZur Anmeldung
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