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SUMMARY:Schulung "KI & Recht"
DESCRIPTION:Schulung gemäß Art. 4 KI-Verordnung\nIn dem 60- bis 90-minütigen Online-Kurs lernen Sie die wichtigsten Grundlagen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in gemeinnützigen Organisationen. \nInteraktive Übungen helfen Ihnen\, das Gelernte zu festigen. Nach Abschluss aller Module und eines Abschlusstests erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.\n  \nInhalte:\nI. Einführung in die Kl \n\nDie geschichtliche Entwicklung der Kl\nArten von Kl und ihre Anwendungsgebiete\nFunktionsweise generativer KI\n\nII. Kl und Recht \n\nKI-Verordnung (KI-VO): Anwendungsbereich\, Risikokategorien\, Pflichten und Sanktionen\nKl und Datenschutz: Grundsätze\, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen für den Arbeitsalltag\nKI & Urheberrecht: Schutz für generierte Inhalte\, rechtliche Aspekte\, Kennzeichnungspflichten\n\nIII. Chancen und Risiken von Kl im Arbeitsalltag gemeinnütziger Organisationen \n\nChancen: Von Ressourceneffizienz über Fundraising und Fördermittel hin zu Wissenstransfer\nRisiken: Ethische Verantwortung\, Wahrheits- und Qualitätsprobleme\n\nIV. Praxisbeispiele aus dem Dritten Sektor \n  \nWarum überhaupt einen Kurs buchen?\nIm August 2024 ist die EU KI-Verordnung (KI-VO) in Kraft getreten und seit Februar 2025 sind auch Vereine\, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen\, die KI-Systeme einsetzen\, verpflichtet\, ihre Beschäftigten gem. Art. 4 KI-VO zu schulen. \nDie Lösung: Unser interaktiver E‑Learning-Kurs führt Sie Schritt für Schritt zu rechtssicherem und effektivem KI-Einsatz: \n\nAnschaulich: Erklärvideos und Praxisbeispiele machen komplexe Inhalte leicht verständlich.\nFlexibel: Lernen Sie jederzeit und überall – mit der Möglichkeit\, den Kurs jederzeit zu pausieren.\nSicher: Minimieren Sie rechtliche Risiken und stärken Sie Ihre Organisation.\n\nÜberzeugen Sie sich selbst und erhalten Sie einen Einblick von der Schulung in diesem Video. \n  \n \n  \nSo läuft die Schulung ab:\n \nSie erhalten direkt nach der Anmeldung eine E-Mail mit einem oder mehreren Einschreibeschlüsseln\, so dass Sie sofort mit der Schulung starten können. Der Abschlusstest kann beliebig oft wiederholt werden – es gibt kein „Durchfallen“. Sie können die Schulung jederzeit zwischenspeichern und später an der Stelle weitermachen. \n   \nUnsere Konditionen und Möglichkeiten\n\n49 € pro Teilnehmer/in (bis zu 25 Teilnehmer/innen) \nAb 26 Teilnehmer/innen bitten wir um Kontaktaufnahme und gewähren Preisnachlässe. \nVerbänden bieten wir den Abschluss von Rahmenverträgen zugunsten von Mitgliedern mit speziellen Konditionen an. \nSie möchten unsere Schulung vertreiben und Ihren Kunden/innen anbieten? Dann werden Sie einer unserer Kooperationspartner. \nSie wünschen maßgeschneiderte Inhalte für Ihre Organisation? Wir entwickeln auch Schulungen\, die inhaltlich und didaktisch genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. \n  \nNehmen Sie gerne Kontakt auf: info@kanzlei-leu.de. \nIhr Team der Kanzlei LEU
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SUMMARY:Spotlight Datenschutz
DESCRIPTION:In dieser DigiSeminar-Reihe erhalten Sie Einblick in unterschiedliche Datenschutzthemen. Kurzweilig und praxisnah geht unser Datenschutz-Experte Franz Philippe Bachmann unter anderem auf die folgenden Inhalte ein: das Recht auf Auskunft\, Datenschutz im Betriebsrat und berufliche Schweigepflichten neben dem Datenschutz. Die Reihe wurde speziell für interne Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sowie für Fach- und Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen entwickelt. Sie ist daher nicht für externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister geeignet. \n  \nTermine:\nDie Seminare finden jeweils von 10 Uhr bis 12 Uhr statt und sind unter den folgenden Links einzeln buchbar. \n\n04. Dezember 2025: DigiSeminar: Bild-\, Video- und Ton-Aufnahmen – Datenschutz und Persönlichkeitsrechte\n27. Januar 2026: DigiSeminar: Aufbewahrungsfristen und Löschkonzept\n10. März 2026: DigiSeminar: Berufliche Schweigepflichten neben dem Datenschutz \n5. Mai 2026: DigiSeminar: Datenschutz im Personalwesen\n24. September 2026: DigiSeminar: Besonderheiten des Datenschutzes bei Kindern und Jugendlichen (Ausnahmsweise von 14 Uhr bis 16 Uhr!)\n\nHinweis: Diese Veranstaltungsreihe wurde speziell für interne Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sowie für Fach- und Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen entwickelt. Sie ist daher nicht für externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister geeignet. Im Fokus des Seminars steht der weltliche Datenschutz. Dieser gilt nicht für kirchliche Organisationen. Selbstverständlich können auch Mitarbeiter*innen kirchlicher Organisationen teilnehmen\, müssten im konkreten Fall jedoch prüfen\, ob die im Seminar referierte Gesetzeslage auch für sie gilt. \n  \nRezension:\nDer Dozent hat das doch eher trockene Thema sehr kurzweilig und klar und auch für Laien verständlich vorgetragen. Ich habe sehr viel aus dem Seminar mitgenommen.“ …sagte ein*e Teilnehmer*in \n  \nReferent:\n \nFranz Philippe Bachmann M.A. \n  \nPreis:\n150\,00 € Einzelseminar Mitglieder Süd-Bundesländer\,\n160\,00 € Einzelseminar Mitglieder andere Bundesländer\,\nsonst 170\,00 € \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Trägerpflichten bei der Einführung von KI-Systemen
DESCRIPTION:Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in gemeinnützigen Organisationen eröffnet neue Chancen – bringt aber auch rechtliche Pflichten mit sich: \nWelche Rolle spielt die neue KI-Verordnung für Ihre Organisation? \nWelche Anforderungen beinhalten u.a. das Arbeitsrecht\, das Datenschutzrecht\, das Urheberrecht und die Compliance in Bezug auf die Arbeit mit KI? \nWie können die geforderten Schulungs- und Einweisungspflichten adäquat erfüllt werden? \n  \nIn diesem kompakten Seminar erfahren Geschäftsführer*innen\, Leitungs- und Führungskräfte\, was sie in Bezug auf den Einsatz von KI im Unternehmen rechtlich wissen und bei Umsetzung tun müssen. \n  \nTermin:\n15. April 2026\, 10:00 – 12:00 Uhr \n  \nAufbau:\nTeil 1: Rechtliche Anforderungen aus der KI-Verordnung\, Arbeitsrecht\, Datenschutz\, Compliance etc. \nTeil 2: Praxisfälle und Umsetzungstipps \nTeil 3: Vorstellung verschiedener Wege zur Umsetzung der Schulungspflichten \n  \nInhalte:\nRechtliche Grundlagen: Einführung in die KI-Verordnung\, DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und weitere relevante Vorschriften \nCompliance-Pflichten: Darstellung der indirekten und erweiterten Schulungspflichten\, insbesondere bei der Nutzung von sogenannten „Hochrisiko-KI-Systemen“ (etwa in der Personalverwaltung) \nSchulungskonzept: Vorstellung eines KI-Kompetenz-Kurses als pragmatische Lösung\, siehe auch: E-Learning – KI-Kompetenz-Kurs für Beschäftigte in gemeinnützigen Organisationen \nRisikomanagement: Strategien zur Vermeidung rechtlicher Fallstricke und zur nachhaltigen Integration von Schulungsmaßnahmen \n  \nBesonderheiten:\n\nKompakte und praxisorientierte Einführung speziell für Führungskräfte in gemeinnützigen Organisationen\n\nFallbeispiele\, die den Transfer in den Arbeitsalltag erleichtern \n\n\n  \nLernziele:\n\n\nVerständnis der rechtlichen Anforderungen an den KI-Einsatz und der damit verbundenen indirekten Schulungspflichten \n\nEntwicklung von Strategien zur Compliance-konformen Nutzung von KI in der Organisation\n\nMethodik:\nImpulsvorträge und interaktive Präsentationen \n  \nZielgruppe:\nFührungskräfte\, Geschäftsführungen und Compliance-Verantwortliche in gemeinnützigen Organisationen\, die KI einführen oder bereits nutzen und ihre Mitarbeitenden anweisen und schulen möchten. \n  \nVoraussetzungen:\nGrundkenntnisse im Umgang mit digitalen Prozessen und Interesse an Compliance-Themen; spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. \n  \nReferent:\n \nMeltem Yildirim LL.M.\n  \nPreis:\n160\,00 € für Mitglieder des Paritätischen Baden-Württemberg\, Bayern\, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland\,\n170\,00 € für Mitglieder des Paritätischen anderer Bundesländer\,\nsonst 180\,00 € \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Rechtliche Grundlagen und Praxisfragen zum Ehrenamt
DESCRIPTION:Ehrenamtliches Engagement ist ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft und rechtlich oft sehr komplex. Im Webinar erhalten die Teilnehmenden Orientierung\, wie sie Ehrenamtliche rechtssicher einsetzen und welche Strukturen in gemeinnützigen Organisationen berücksichtigt werden müssen. Es werden zentrale Grundlagen wie die Abgrenzung von Ehrenamt und Nebenjob\, gesetzliche Regelungen (u. a. BGB\, Vereinsrecht)\, Rechte und Pflichten Ehrenamtlicher sowie Fragen zu Aufwandsentschädigungen und Versicherungsschutz behandelt. Im weiteren Verlauf stehen praxisnahe Themen im Fokus: Haftungsrecht\, steuerliche Aspekte\, arbeits- und sozialrechtliche Besonderheiten sowie die rechtssichere Gestaltung von Vereinbarungen. Anhand typischer Fallbeispiele aus der Vereinsarbeit werden die Inhalte gemeinsam diskutiert und vertieft. \n  \nTermin:\nDonnerstag\, 16.04.26 \n  \nOrt:\nOnline\, Zoom Meeting \n  \nInhalt:\nRechtliche Grundlagen und Praxisfragen zum Ehrenamt \n  \nZielgruppe:\nDas Webinar richtet sich an Führungskräfte aus den Jugendherbergen sowie an Kolleg*innen aus den Geschäftsstellen der DJH-Landesverbände. \n  \nReferent:\nDr. Norman-Alexander Leu\n  \nPreis:\nKostenlos \n  \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Datenschutz im Personalwesen
DESCRIPTION:Jede Organisation mit hauptamtlichem Personal muss über den gesamten Lebenszyklus eines Beschäftigungsverhältnisses personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verarbeiten: von der Bewerbung\, über die Probezeit und eigentliche Beschäftigung\, bis hin zur Verabschiedung durch Auslaufen der Befristung\, Kündigung oder Ruhestand. Die Datenverarbeitung ist weitgehend durch zahlreiche Vorschriften und eine umfangreiche Rechtsprechung geregelt. Das Seminar vermittelt die erfahrungsgemäß in der Praxis wichtigen Aspekte des Datenschutzes\, um Datenpannen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. \nHinweis: Dieses Seminar gehört zur DigiSeminar-Reihe: Spotlight Datenschutz. \n  \nDer Beschäftigtendatenschutz bewegt sich an der Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und Datenschutz und ist umfassend rechtlich reguliert. In der Praxis zeigen sich häufig dieselben Fallstricke\, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Organisation als Arbeitgeberin\, Arbeiternehmer*innen und ggf. Betriebsrat führen können. Wenn der Arbeitgeber die Rechte der Beschäftigten achtet\, dann vermeidet er unnötige Konflikte und Schaden für die Organisation. \n  \nNeben gewöhnlichen Geschäftsvorfällen bei der Bearbeitung von Personalvorgängen gibt es auch Sonderfälle\, bei denen zudem häufig sensible Daten verarbeitet werden: zum Beispiel arbeitsmedizinische Vorsorge\, Abmahnungen\, Arbeitsunfälle\, Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements\, Arbeitszeitbetrug\, Untersuchung von Vorgängen im Rahmen des Schutzkonzepts\, Hinweise auf Fehlverhalten\, interne Ermittlungen\, Beweismittel im Kündigungsschutzverfahren\, Anstellungsbetrug\, Fotografien und Filmaufnahmen. \nDas Seminar zeigt anhand von konkreten Fallbeispielen aus dem Lebenszyklus eines Beschäftigungsverhältnisses mit seinen verschiedenen Abzweigungen\, worauf jeweils aus Sicht des Datenschutzes zu achten ist. \n  \nTermin:\nDienstag\, 05.05.2026 \n  \nOrt:\nOnline \n  \nInhalt:\n\nVertragsgestaltung und tarifliche Regelungen\nBesonderheiten im Bewerbungsverfahren\nAufbewahrungsfristen im Personalwesen\nVerbotene Datenverarbeitungen\nZusammenarbeit mit dem Betriebsrat\nBetroffenenrechte\, insbesondere Auskunft\nKürzliche oder geplante gesetzliche Änderungen\n\n  \nZielgruppe:\n\nInteressierte Verwaltungs-\, Fach- und Leitungskräfte\, besonders auch aus dem Personalwesen\nInterne Datenschutzbeauftragte und -koordinator*innen in sozialen und medizinischen Einrichtungen\n\n  \nReferent:\n \nFranz Philippe Bachmann M.A.\n  \nPreis:\n160\,00 € für Mitglieder des Paritätischen Baden-Württemberg\, Bayern\, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland\,\n170\,00 € für Mitglieder des Paritätischen anderer Bundesländer\,\nsonst 180\,00 € \n  \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Datenschutz im Todesfall
DESCRIPTION:In Bereichen wie Pflege\, Hospizarbeit oder Drogenhilfe gehört es zum Alltag\, dass Klient*innen versterben. Auch Mitarbeitende\, Vereinsmitglieder oder Ehrenamtliche können betroffen sein. Meistens werden ihre Akten dann geschlossen\, gespeichert oder später gelöscht. \nDoch manchmal fragen Angehörige oder Erben nach Informationen. Auch Polizei oder Staatsanwaltschaft können Einsicht verlangen. In anderen Fällen möchte die Organisation selbst noch etwas mit den Daten tun – zum Beispiel für die Öffentlichkeitsarbeit oder zur Aufarbeitung der Vergangenheit. \nDas Seminar zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis\, welche Probleme dabei auftreten können. Es erklärt\, wann und wie Daten verstorbener Personen weiterverwendet werden dürfen – und was rechtlich dabei zu beachten ist. \n  \nTermin:\nDonnerstag\, 28.05.2026\n\nOrt:\nOnline\, Zoom Meeting \n  \nInhalt:\n\nrelevante rechtliche Aspekte des Todes\nanhaltender Schutzbedarf für die Daten von Verstorbenen\npostmortales Persönlichkeitsrecht neben dem Datenschutz\nRechtsgrundlagen für Verarbeitung der Daten nach dem Tod\nBesonderheiten der Datenübermittlung im Strafverfahren\n\n  \nBitte beachten Sie: Das Seminar behandelt den Tod von Menschen und auch dessen mögliche Ursachen\, wenn das für die rechtliche Bewertung von Bedeutung ist. Weiterhin kann die Sprache auf Gewalt\, einschließlich sexualisierter Gewalt\, kommen. Da die Betrachtung im Seminar nüchtern unter rechtlichen Gesichtspunkten erfolgt\, können die Inhalte und deren Darstellung für Personen\, die aktuell unter traumatischen Erlebnissen leiden oder anderweitig psychisch belastet sind\, verstörend wirken und dadurch akut negative Erinnerungen und Gefühle auslösen.\n  \nZielgruppe:\ninterne Datenschutzbeauftragte\, Datenschutzkoordinatoren\, IT-Verantwortliche\, Geschäftsführende und Mitarbeitende\, die mit den Aufgaben des Datenschutzes betraut sind\, Interessierte\nExterne Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister können nicht teilnehmen. \n  \nReferent:\n \nFranz Philippe Bachmann M.A. \n  \nPreis:\nKosten für Mitgliedsorganisationen: 145\,00 € \nKosten für Nicht-Mitgliedsorganisationen: 185\,00 € \n  \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Netzwerktreffen Datenschutz
DESCRIPTION:Datenschutzbeauftragte nehmen eine sehr wichtige Funktion in ihren Organisationen wahr. Neben einem Nachweis ihrer Fachkunde müssen Sie sich für die Aufgabe jährlich fortbilden. Das Netzwerktreffen bietet eine branchenspezifische Möglichkeit dazu sowie einen Ort des fachlichen Austauschs. \nDer Datenschutz ist ein Rechtsgebiet\, das alle Träger sozialer und medizinischer Einrichtungen im besonderen Maß betrifft\, weil sie regelmäßig sensible Daten vulnerabler Personen verarbeiten. Es ist wichtig\, unabhängige Datenschutzbeauftragte zu bestellen und ggf. Datenschutzkoordinator*innen einzusetzen. Sie müssen sich regelmäßig fortbilden\, um bei dem dynamischen Rechtsgebiet auf dem laufenden Stand zu bleiben. Das Netzwerktreffen bietet internen Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren darüber hinaus einen Erfahrungsaustausch untereinander. Es findet ganztägig als Präsenzveranstaltung statt. \nDen ersten intensiven Kontakt mit dem Datenschutz hatten viele Organisationen bei der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in 2018 und der begleitenden nationalen Ergänzungen durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)\, der Landesdatenschutzgesetze (LDSG) und bereichsspezifischer Regelungen im Sozialrecht. Durch weitere Gesetzgebung\, viele Gerichtsurteile und abgeschlossene Bußgeldverfahren wurden seither viele zunächst offenen Fragen geklärt\, und es ist auch neuer\, konkreter Handlungsbedarf entstanden. \nSoziale Organisationen beraten und unterstützen Menschen\, unter anderem mit einem vorübergehenden oder dauerhaftem Defizit. Sie sind auch präventiv tätig\, sozial und gesundheitlich. Diese Tätigkeiten sind teils besonders reguliert\, zum Beispiel durch das Sozialrecht und das Berufsrecht. Weitere spezifische Herausforderungen ergeben sich durch die Klient*innen selbst. Das Netzwerktreffen adressiert den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf beim Datenschutz. Sehr wertvoll ist auch der Erfahrungsaustausch mit Datenschutzbeauftragten und Datenschutzkoordinator*innen anderer Einrichtungen\, um aus der Praxis voneinander lernen zu können. \nDie Kanzlei Leu hat sich auf die rechtliche Beratung von Organisationen des Dritten Sektors spezialisiert. Sie ist unter anderem als betrieblicher Datenschutzbeauftragter und Ombudsstelle für Hinweise auf Rechtsverstöße tätig. Daher hat sie umfangreiche Erfahrungen mit den Herausforderungen und Besonderheiten sozialer\, medizinischer und wissenschaftlicher Einrichtungen. \n  \nTermin:\n12. Juni 2026\, 10:00 – 17:00 Uhr \n  \nInhalte Netzwerktreffen 2026:\n\nNeue rechtliche Entwicklungen: Der Datenschutz soll in der EU und in Deutschland vereinfacht werden. Der aktuelle Stand der bereits umgesetzten und noch geplanten gesetzlichen Änderungen wird vorgestellt. Außerdem wird die Bedeutung wichtiger neuer Gerichtsurteile besprochen.\nBesondere Betroffene in der sozialen Arbeit: Austausch über die Erfahrungen mit den Besonderheiten im Datenschutz bei zum Beispiel Kindern und Jugendlichen\, bei Menschen mit sprachlichen\, geistigen\, sozialen oder körperlichen Defiziten\, bei Straffälligen oder bei bereits verstorbenen Klient*innen und Patient*innen.\nSchutzkonzepte und Datenschutz: Wie mit den Daten der Verdächtigen\, Täter und möglichen oder tatsächlichen Betroffenen bei grenzverletzendem Verhalten\, sexuellem Missbrauch oder anderen Übergriffen umgehen?\nAktuelle Bedrohungen für die technische Datensicherheit durch Cyberkriminalität und Unfälle: Welche Risiken gibt es und was sind bewährte Schutzmaßnahmen?\n\nDie konkreten Themen ergeben sich aus der genutzten Lernplattform durch eine Umfrage vorab. Das Netzwerktreffen wird inhaltlich an die konkreten Wünsche der Teilnehmer*innen angepasst. \n  \nZiele:\n\nAuf dem aktuellen Stand bezüglich Datenschutz bleiben\nNeue Herausforderungen und Handlungsbedarf erkennen\nPraxisnaher Erfahrungsaustausch mit anderen\n\n  \nZielgruppen:\n\nInterne Datenschutzbeauftragte nicht-kirchlicher sozialer Einrichtungen und Hilfsorganisationen\nDatenschutzkoordinator*innen\, IT-Koordinator*innen und andere mit Fragen des Datenschutzes befasste Beschäftigte\nVorstände\, Geschäftsführungen und Leitungskräfte mit Interesse an dem Thema und Vorkenntnissen\n\nHinweis: Diese Veranstaltung wurde speziell für interne Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sowie für Fach- und Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen entwickelt. Sie ist daher nicht für externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister geeignet. \n  \nMethoden:\n\nFachvorträge und Diskussionen\nModerierter und freier Austausch\nBegleitende Online-Lernplattform\n\n  \nVoraussetzungen:\n\nGrundkenntnisse des Datenschutzes\, z.B. aus dem Zertifikatskurs bei der PAS (Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte in sozialen Einrichtungen – Ein Zertifikatskurs zur Erlangung der gesetzlich geforderten Fachkunde für DSBs im Blended Learning Format – Paritätische Akademie Süd)\nErfahrungen aus der praktischen Umsetzung des Datenschutzes in sozialen Einrichtungen\nOffenheit für Nutzung von Online-Plattformen zum Informationsaustausch\n\n  \nInkludierte Leistungen:\nIm Kurspreis ist die Tagungsverpflegung (Kaffee\, Tee\, Wasser\, Gebäck) sowie Mittagessen inkludiert. Übernachtung\, Frühstück und Abendessen sind nicht beinhaltet. \n  \nzusätzliches Highlight:\nAm Tag darauf\, Samstag\, 13. Juni 2026\, ab 10 Uhr\, bietet der Dozent Franz Philippe Bachmann als freiwilliges Zusatzangebot einen gemeinsamen Museumsbesuch im Rotkreuz-Museum Nürnberg an. Der Eintritt beträgt 2 Euro und ist nicht im Seminarpreis inkludiert. \n  \nReferent:\n \nFranz Philippe Bachmann M.A.\n  \nPreis:\n335\,00 € für Mitglieder des Paritätischen Baden-Württemberg\, Bayern\, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland\,\n390\,00 € für Mitglieder des Paritätischen anderer Bundesländer\,\nsonst 445\,00 € \n  \nZur Anmeldung
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LOCATION:Nürnberg – Der Paritätische Bayern\, Spitalgasse 3\, Nürnberg\, 90403\, Germany
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SUMMARY:Aufbewahrungsfristen und Löschkonzept
DESCRIPTION:Alle Unterlagen und Datenbestände 10 Jahre lang aufbewahren? Ein verbreiteter Irrtum! Vieles muss schneller gelöscht\, manches sollte länger vorgehalten werden. Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten müssen für betroffene Personen bzw. für jede Verarbeitungstätigkeit individuell bestimmt werden. Das Seminar vermittelt die Methode\, wie man die Aufbewahrungsfristen in der Praxis einer sozialen Organisation findet oder festlegt. \nHinweis: Dieses Seminar gehört zur DigiSeminar-Reihe: Spotlight Datenschutz. \n  \nEin gesetzlicher Grundsatz für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Speicherbegrenzung\, und dem korrespondiert das Recht auf Vergessenwerden. Der Datenschutz erfordert es daher\, für alle Daten von Menschen\, die in einer Organisation anfallen\, zu bestimmen\, wie lange sie aufbewahrt werden sollen und wann sie also zu löschen sind. \nAufbewahrungsfristen finden sich nicht im Datenschutzrecht (DSGVO\, BDSG usw.)\, sondern sie kommen aus anderen Rechtsgebieten oder aus der Fachlichkeit des jeweiligen Tätigkeitsbereichs. Trotzdem werden Datenschutzbeauftragte\, -koordinator*innen und andere mit der Verarbeitung der Daten befasste Kräfte oft nach konkreten Fristen gefragt. \nManche Aufbewahrungsfristen sind gesetzlich oder anderweitig vorgeschrieben\, manche kann man selbst auswählen\, manche sind sehr empfehlenswert. Wo findet man die Vorgaben\, wenn es welche gibt? Welche Abwägungen muss man treffen? Welche Rechtsgrundlagen gibt es? In dem kompakten Seminar gibt es Antworten. \n  \nTermin:\n16. Juni 2026\, 10:00 – 12:00 Uhr \n  \nInhalte:\n\nSpeicherbegrenzung\, das Recht auf Vergessenwerden und Ausnahmen\nAllgemeine Vorgehensweise zur Bestimmung von Aufbewahrungsfristen\nKonkrete Beispiele aus der Praxis sozialer Einrichtungen\nBerücksichtigung im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten\nAufbau eines Löschkonzepts\n\n  \nLernziele:\n\nBewusstsein für die Bedeutung fristgerechter Löschung von Daten und die rechtlichen Risiken\nKenntnis der Methodik zur Bestimmung von Aufbewahrungsfristen\nPraktische Hilfestellungen für den Arbeitsalltag\n\n  \nMethodik:\n\nPräsentation\nSeminargespräch\nFallbeispiele in Kleingruppenarbeit\n\n  \nZielgruppe:\n\nInteressierte Verwaltungs-\, Fach- und Leitungskräfte\nInterne Datenschutzbeauftragte und -koordinator*innen in sozialen und medizinischen Einrichtungen\n\nHinweis: Diese Veranstaltung wurde speziell für interne Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sowie für Fach- und Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen entwickelt. Sie ist daher nicht für externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister geeignet. Im Fokus des Seminars steht der weltliche Datenschutz. Dieser gilt nicht für kirchliche Organisationen. Selbstverständlich können auch Mitarbeiter*innen kirchlicher Organisationen teilnehmen\, müssten im konkreten Fall jedoch prüfen\, ob die im Seminar referierte Gesetzeslage auch für sie gilt. \n  \nVoraussetzungen:\nkeine \n  \nReferent:\n \nFranz Philippe Bachmann M.A.\n  \nPreis:\n160\,00 € für Mitglieder des Paritätischen Baden-Württemberg\, Bayern\, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland\,\n170\,00 € für Mitglieder des Paritätischen anderer Bundesländer\,\nsonst 180\,00 € \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Arbeitsrecht kompakt für Führungskräfte
DESCRIPTION:Als Führungskraft und/oder Personalverantwortliche\, aber auch als Abteilungsleitung sind Sie täglich mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert – von der Einstellung bis zur Kündigung. Das Seminar soll Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume aufzeigen\, die Ihnen durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. \n  \nIm Seminar erhalten Sie einen Gesamtüberblick über das Arbeitsrecht. Neben den gesetzlichen Regelungen liegt ein Fokus auch auf den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung. \n  \nTermin:\n17. Juni 2026\, 10:00 – 17:00 Uhr \n  \nInhalte:\n\nGestaltung von Arbeitsverträgen\nRechte und Pflichten (z.B. Arbeitszeit\, Weisungsrecht\, Urlaub)\nBetriebsräte\nArbeitsrechtliche Sanktionen (Ermahnung\, Abmahnung usw.)\n Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung\, Befristung\, Aufhebungsvertrag)\n\n  \nLernziele:\nSie sollen durch das Seminar einen umfassenden Überblick über die typischen arbeitsrechtlichen Herausforderungen im Arbeitsalltag bekommen. \n  \nMethodik:\nDie Inhalte werden durch eine Präsentation vermittelt\, welche Ihnen nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihre Fragen einzubringen. \n  \nZielgruppe:\nDas Seminar richtet sich insbesondere an Führungskräfte und Personalverantwortliche. \n  \nVoraussetzungen:\nKeine \n  \nReferent:\nRAin Annika Bergmann\n  \nPreis:\n335\,00 € für Mitglieder des Paritätischen Baden-Württemberg\, Bayern\, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland\,\n390\,00 € für Mitglieder des Paritätischen anderer Bundesländer\,\nsonst 445\,00 € \n  \nInkludierte Leistungen: \nIm Kurspreis ist die Tagungsverpflegung (Kaffee\, Tee\, Wasser\, Gebäck) sowie Mittagessen in einem nahegelegenen Restaurant inkludiert. Übernachtung\, Frühstück und Abendessen sind nicht beinhaltet. \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Sommerakademie: Update Arbeitsrecht 2026
DESCRIPTION:Das Arbeitsrecht ist durch Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung immer in Bewegung: In diesem kompakten Seminar erhalten Sie ein praxisnahes Update zum Arbeitsrecht. Welche rechtlichen Veränderungen prägen 2026? Was für (neue) Rechte und Pflichten ergeben sich für Arbeitgebende und Beschäftigte? \nIm Seminar bekommen Sie einen Überblick über aktuelle arbeitsrechtliche Themen: aktuelle Rechtsprechung und geplante bzw. bereits umgesetzten Gesetzesänderungen. \n  \nTermin:\n22. Juli 2026\, 10:00 – 12:00 Uhr \n  \nInhalte:\n\nAktuelle Gesetzesänderungen und Reformvorhaben im Arbeitsrecht 2026\nNeue Entwicklungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung\nPflichten und Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeber und Führungskräfte\nEinordnung in die Praxis: Umsetzungshinweise und Diskussion konkreter Fälle\n\n\nLernziele:\nDas Ziel dieses Seminars ist es\, Ihnen praxisnahes Wissen zu vermitteln\, um Veränderungen rechtssicher und vorausschauend zu gestalten. \n  \nMethodik:\nInput mit der Möglichkeit jederzeit Fragen zu stellen. \n  \nZielgruppe:\nDas Seminar richtet sich an alle\, die an aktuellen arbeitsrechtlichen Themen interessiert sind. \n  \nVoraussetzungen:\nkeine \n  \nReferent:\nRAin Annika Bergmann\n  \nPreis:\n160\,00 € für Mitglieder des Paritätischen Baden-Württemberg\, Bayern\, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland\,\n170\,00 € für Mitglieder des Paritätischen anderer Bundesländer\,\nsonst 180\,00 € \n  \nZur Anmeldung
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SUMMARY:Besonderheiten des Datenschutzes bei Kindern und Jugendlichen
DESCRIPTION:Kinder und Jugendliche sind eine vulnerable Personengruppe. Für sie sind daher eine Reihe von Besonderheiten bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu beachten. Das gilt 1. für freie Träger der Jugendhilfe\, die Leistungen aus dem SGB VIII erbringen\, 2. für andere Organisationen\, die minderjährige Klienten oder Patienten haben\, und 3. auch für die selbstorganisierte und selbstbestimmte Arbeit in Jugendverbänden und Jugendgruppen. \nHinweis: Dieses Seminar gehört zur DigiSeminar-Reihe: Spotlight Datenschutz. \nIm Umgang mit Kindern und Jugendlichen herrscht beim Thema Datenschutz häufig Unsicherheit\, auch aus Furcht vor Haftung. Es wirken zudem mehrere Rechtsbereiche zusammen\, die mit unterschiedlichen Definitionen und Altersstufen arbeiten. \nDas Seminar beantwortet häufige Fragestellungen aus der Praxis\, zum Beispiel: Wie können Kinder und Jugendliche rechtskonform fotografiert und gefilmt werden? In welchem Alter können welche Einwilligungen abgegeben und welche Verträge geschlossen werden? Was ist bei den Betroffenenrechten wie dem Recht auf Auskunft zu beachten? Wie verhält es sich bei getrennten Eltern mit und ohne Sorgerecht? Wann dürfen die Eltern informiert werden? Wie kann die strafbewehrte Schweigepflicht der Berufgeheimnisträger*innen wie Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen durchbrochen werden? \n  \nTermin:\nDonnerstag\, 24.09.26 \n  \nOrt:\nOnline \n  \nInhalt:\n\nBegriffe in den verschiedenen Rechtsbereichen und Altersstufen\nWirksamkeit von Einwilligungen usw. durch Kinder und Jugendliche\nEltern\, Pflegeeltern\, Personensorgeberechtigte\nMinderjährige Nutzer des Internets: Messenger\, Websites usw.\nBilder\, Filme und andere Aufnahmen\nRechte der Kinder und Jugendlichen\nGeheimhaltungspflichten neben dem Datenschutz\n\nWir freuen uns\, wenn Sie durch Ihre eigenen Fragen das Seminar bereichern. Diese führen zugleich zu einer Konkretisierung der Inhalte. \n  \nZielgruppe:\n\nPädagogische Fachkräfte und andere hauptamtlich Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe\nEhrenamtlich Aktive (z.B. Gruppenleiter*innen) in Jugendgruppen\, Jugendorganisationen und Jugendverbänden\nInterne Datenschutzbeauftragte und -koordinator*innen in sozialen und medizinischen Einrichtungen\, die minderjährige Klient*innen bzw. Patient*innen haben\n\nHinweis: Diese Veranstaltung wurde speziell für interne Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sowie für Fach- und Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen entwickelt. Sie ist daher nicht für externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister geeignet. Im Fokus des Seminars steht der weltliche Datenschutz. Dieser gilt nicht für kirchliche Organisationen. Selbstverständlich können auch Mitarbeiter*innen kirchlicher Organisationen teilnehmen\, müssten im konkreten Fall jedoch prüfen\, ob die im Seminar referierte Gesetzeslage auch für sie gilt. \n  \nReferent:\n \nFranz Philippe Bachmann M.A \n  \nPreis:\n160\,00 € für Mitglieder des Paritätischen Baden-Württemberg\, Bayern\, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland\,\n170\,00 € für Mitglieder des Paritätischen anderer Bundesländer\,\nsonst 180\,00 € \n  \n  \nZur Anmeldung
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