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SUMMARY:Aufbewahrungsfristen und Löschkonzept
DESCRIPTION:Alle Unterlagen und Datenbestände 10 Jahre lang aufbewahren? Ein verbreiteter Irrtum! Vieles muss schneller gelöscht\, manches sollte länger vorgehalten werden. Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten müssen für betroffene Personen bzw. für jede Verarbeitungstätigkeit individuell bestimmt werden. Das Seminar vermittelt die Methode\, wie man die Aufbewahrungsfristen in der Praxis einer sozialen Organisation findet oder festlegt. \nHinweis: Dieses Seminar gehört zur DigiSeminar-Reihe: Spotlight Datenschutz. \n  \nEin gesetzlicher Grundsatz für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Speicherbegrenzung\, und dem korrespondiert das Recht auf Vergessenwerden. Der Datenschutz erfordert es daher\, für alle Daten von Menschen\, die in einer Organisation anfallen\, zu bestimmen\, wie lange sie aufbewahrt werden sollen und wann sie also zu löschen sind. \nAufbewahrungsfristen finden sich nicht im Datenschutzrecht (DSGVO\, BDSG usw.)\, sondern sie kommen aus anderen Rechtsgebieten oder aus der Fachlichkeit des jeweiligen Tätigkeitsbereichs. Trotzdem werden Datenschutzbeauftragte\, -koordinator*innen und andere mit der Verarbeitung der Daten befasste Kräfte oft nach konkreten Fristen gefragt. \nManche Aufbewahrungsfristen sind gesetzlich oder anderweitig vorgeschrieben\, manche kann man selbst auswählen\, manche sind sehr empfehlenswert. Wo findet man die Vorgaben\, wenn es welche gibt? Welche Abwägungen muss man treffen? Welche Rechtsgrundlagen gibt es? In dem kompakten Seminar gibt es Antworten. \n  \nTermin:\n16. Juni 2026\, 10:00 – 12:00 Uhr \n  \nInhalte:\n\nSpeicherbegrenzung\, das Recht auf Vergessenwerden und Ausnahmen\nAllgemeine Vorgehensweise zur Bestimmung von Aufbewahrungsfristen\nKonkrete Beispiele aus der Praxis sozialer Einrichtungen\nBerücksichtigung im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten\nAufbau eines Löschkonzepts\n\n  \nLernziele:\n\nBewusstsein für die Bedeutung fristgerechter Löschung von Daten und die rechtlichen Risiken\nKenntnis der Methodik zur Bestimmung von Aufbewahrungsfristen\nPraktische Hilfestellungen für den Arbeitsalltag\n\n  \nMethodik:\n\nPräsentation\nSeminargespräch\nFallbeispiele in Kleingruppenarbeit\n\n  \nZielgruppe:\n\nInteressierte Verwaltungs-\, Fach- und Leitungskräfte\nInterne Datenschutzbeauftragte und -koordinator*innen in sozialen und medizinischen Einrichtungen\n\nHinweis: Diese Veranstaltung wurde speziell für interne Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sowie für Fach- und Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen entwickelt. Sie ist daher nicht für externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister geeignet. Im Fokus des Seminars steht der weltliche Datenschutz. Dieser gilt nicht für kirchliche Organisationen. Selbstverständlich können auch Mitarbeiter*innen kirchlicher Organisationen teilnehmen\, müssten im konkreten Fall jedoch prüfen\, ob die im Seminar referierte Gesetzeslage auch für sie gilt. \n  \nVoraussetzungen:\nkeine \n  \nReferent:\n \nFranz Philippe Bachmann M.A.\n  \nPreis:\n160\,00 € für Mitglieder des Paritätischen Baden-Württemberg\, Bayern\, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland\,\n170\,00 € für Mitglieder des Paritätischen anderer Bundesländer\,\nsonst 180\,00 € \n  \nZur Anmeldung
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