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Aufbewahrungsfristen und Löschkonzept

Termin:

24. Juni 16:00 18:00

Alle Unterlagen und Datenbestände 10 Jahre lang aufbewahren? Ein verbreiteter Irrtum! Vieles muss schneller gelöscht, manches sollte länger vorgehalten werden. Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten müssen für betroffene Personen bzw. für jede Verarbeitungstätigkeit individuell bestimmt werden. Das Seminar vermittelt die Methode, wie man die Aufbewahrungsfristen in der Praxis einer sozialen Organisation findet oder festlegt.

Beschreibung:

Hinweis: Dieses Seminar gehört zur DigiSeminar-Reihe: Spotlight Datenschutz.

Ein gesetzlicher Grundsatz für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Speicherbegrenzung, und dem korrespondiert das Recht auf Vergessenwerden. Der Datenschutz erfordert es daher, für alle Daten von Menschen, die in einer Organisation anfallen, zu bestimmen, wie lange sie aufbewahrt werden sollen und wann sie also zu löschen sind.

Aufbewahrungsfristen finden sich nicht im Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG usw.), sondern sie kommen aus anderen Rechtsgebieten oder aus der Fachlichkeit des jeweiligen Tätigkeitsbereichs. Trotzdem werden Datenschutzbeauftragte, -koordinator*innen und andere mit der Verarbeitung der Daten befasste Kräfte oft nach konkreten Fristen gefragt. 

Manche Aufbewahrungsfristen sind gesetzlich oder anderweitig vorgeschrieben, manche kann man selbst auswählen, manche sind sehr empfehlenswert. Wo findet man die Vorgaben, wenn es welche gibt? Welche Abwägungen muss man treffen? Welche Rechtsgrundlagen gibt es? In dem kompakten Seminar gibt es Antworten.

Inhalte:

  • Speicherbegrenzung, das Recht auf Vergessenwerden und Ausnahmen
  • Allgemeine Vorgehensweise zur Bestimmung von Aufbewahrungsfristen
  • Konkrete Beispiele aus der Praxis sozialer Einrichtungen
  • Berücksichtigung im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Aufbau eines Löschkonzepts

Lernziele:

  • Bewusstsein für die Bedeutung fristgerechter Löschung von Daten und die rechtlichen Risiken
  • Kenntnis der Methodik zur Bestimmung von Aufbewahrungsfristen
  • Praktische Hilfestellungen für den Arbeitsalltag

Methodik:

  • Präsentation
  • Seminargespräch
  • Fallbeispiele in Kleingruppenarbeit

Zielgruppe:

  • IInteressierte Verwaltungs-, Fach- und Leitungskräfte
  • Interne Datenschutzbeauftragte und -koordinator*innen in sozialen und medizinischen Einrichtungen

Hinweis: Diese Veranstaltung wurde speziell für interne Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sowie für Fach- und Leitungskräfte in sozialen Einrichtungen entwickelt. Sie ist daher nicht für externe Datenschutzbeauftragte und andere Dienstleister geeignet.

Veranstaltungsort:

Online-Seminar

Preis:

170€ 150,00 € für Mitglieder des Paritätischen Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz/Saarland, 160,00 € für Mitglieder des Paritätischen anderer Bundesländer.

(gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit)

Fördermöglichkeiten für das Seminar

Bundesweit:

Vereinigte Lohnsteuerhilfe – Fortbildung steuerlich absetzen

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/kosten-fuer-fort-und-weiterbildung-von-der-steuer-absetzen.html

Bundesländer:

Bremen und Bremerhaven – Weiterbildungsförderung für Privatpersonen
https://www.bremen.de/wirtschaft/fort-und-weiterbildung

Hamburg – Weiterbildungsbonus PLUS

https://www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/foerderung/hamburger-modell.html#_

Mecklenburg-Vorpommern – Bildungsschecks für Beschäftigte in Unternehmen

https://www.weiterbildung-mv.de/bildungsschecks-unternehmen-mv.php

Schleswig-Holstein – Weiterbildungsbonus für Angestellte, Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Azubis

https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-c4-weiterbildungsbonus/

Thüringen – Weiterbildungsscheck für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/?s=gfaw_esf_aktuell&pid=14&fid=29#informationen

Referent:

Franz Philippe Bachmann – Berater & Auditor für Datenschutz
Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH